Änderungen, Aufarbeitungen und Instandsetzungen
1. Abgrenzung zu den Europäischen Harmonisierungs-Richtlinien bei Änderungen und Instandsetzungsarbeiten
Produkte nach den europäischen Harmonisierungs-Richtlinien gelten für das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt (Inverkehrbringen). Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für Produkte die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, sofern dies im Rahmen einer Geschäftstätigkeit geschieht.
Produkte nach den europäischen Harmonisierungs-Richtlinien z. B. über Druckgeräte, Maschinen, Aufzuganlagen, Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdete Bereiche, die instandgesetzt werden, ohne dass ihre ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart verändert worden ist, werden nicht als neue Produkte im Sinne dieser Richtlinien angesehen.
Ein Produkt, an dem nach der Inbetriebnahme bedeutende Veränderungen vorgenommen wurden, kann als neues Produkt angesehen werden. Ergibt die Risikobewertung, dass die Art der Gefahr und das Risiko zugenommen haben, so sollte das geänderte Produkt in der Regel als neues Produkt bezeichnet werden. Derjenige, der an dem Produkt bedeutende Veränderungen vornimmt, ist dafür verantwortlich zu überprüfen, ob es als neues Produkt zu betrachten ist.
(siehe »Blue Guide« Abschn 2.1)
2. Interpretation des Bundesministerium für Arbeit und der Länder für den im GPSG /ProdSG benutzen Begriff "wesentliche Veränderungen" für Maschinen
Die Einstufung der Reparatur- und Änderungsmaßnahmen an einer gebrauchten Anlage hat wesentliche Konsequenzen in Bezug auf die Prüfungen und Bewertungen der Anlage. Der Tatbestand, ob eine "wesentliche Veränderung" vorliegt ist durch eine Risikobeurteilung zu ermitteln. Dementsprechend ist ggf. eine neue Konformitätsbewertung durchzuführen ist. Eine Hilfe zur systematischen Untersuchung ist das Interpretationspapier des Bundesminsterium für Arbeit und der Länder zum Begriff "wesentliche Veränderung", das für den Bereich "Maschinen" ausgearbeitet wurde.
Den Ablauf der systematischen Untersuchung ist in nebenstehendem Bild dargestellt.
Begriffe:
Bezeichnug |
Definition |
Quelle |
Gefährdung |
potentielle Schadensquelle |
EN ISO 12100-1 |
Schaden |
physische Verletzung oder Schädigung der Gesundheit |
EN ISO 12100-1 |
Risiko |
Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Schadensausmaßes |
EN ISO 12100-1 |
Risikoeinschätzung |
Bestimmung des wahrscheinlichen Ausmaßes eines Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts |
EN ISO 12100-1 |
Risikobewertung |
auf der Risikoanalyse beruhende Beurteilung, ob die Ziele zur Risikominderung erreicht wurden |
EN ISO 12100-1 |
Risikobeurteilung |
Gesamtheit des Verfahrens, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst |
EN ISO 12100-1 |