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A

Akkreditierung
lateinisch: credere – glauben
Nach EN ISO 17011: Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.

ATEX
Abk. für "Atmosphère Explosible" - Zündfähige Atmosphäre

Atmosphärische Bedingungen
Als atmosphärische Bedingungen werden in der Regel eine Umgebungstemperatur von –20 °C bis 60 °C und ein Druckbereich zwischen 0,8 bar und 1,1 bar verstanden. (ATEX-Leitlinien, Richtlinie 2014/34/EU)

Autonome Funktion
Ein Produkt hat eine autonome Funktion, wenn es sicher eingesetzt werden kann, um eine oder mehrere bestimmungsgemäße Funktionen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nr. 1 erbringen oder zu deren Erbringung beizutragen, ohne dass weitere Teile ergänzt werden müssen. Dies schließt nicht aus, dass bei Installation und Verwendung bestimmte Anweisungen zu befolgen sind.
Bei einigen Arten von Produkten kann man abhängig vom Umfang der Konformitätsbewertung, die bereits vor der Inverkehrbringung und/oder der Inbetriebnahme erfolgt, davon ausgehen, dass sie eine autonome Funktion haben oder nicht.



B

Baugruppen
Eine Baugruppe besteht aus zwei oder mehreren Teilgeräten und wird ggf. zusammen mit Komponenten, als ein Produkt angesehen (das in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU fällt), sofern diese Baugruppe durch eine verantwortliche Person (die dann der Hersteller der Baugruppe ist) als eine einzelne funktionale Einheit in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.
Derartige Baugruppen können dabei durchaus nicht unmittelbar einsatzbereit sein, sondern eine ordnungsgemäße Installation erfordern. In der Betriebsanleitung (Anhang II Punkt 1.0.6.) wird dies in einer Weise berücksichtigt werden müssen, dass die Erfüllung der Richtlinie 2014/34/EU ohne weitere Konformitätsbewertung gewährleistet ist, sofern der Installateur die Anweisungen korrekt befolgt hat.
Im Falle einer Baugruppe, die aus verschiedenen von der Richtlinie 2014/34/EU definierten Teilgeräten besteht, die vorher von unterschiedlichen Herstellern in Verkehr gebracht wurden, müssen diese Teilgeräte der Richtlinie entsprechen, was auch die ordnungsgemäße Konformitätsbewertung, die CE-Kennzeichnung usw. mit einschließt. Der Hersteller der Baugruppe kann die Konformität dieser Geräteteile unterstellen und seine eigene Risikobewertung der Baugruppe auf die zusätzlichen Entzündungs- und anderen relevanten Gefahren beschränken (gemäß der Definition in Anhang II), die nur infolge der endgültigen Kombination relevant werden. Werden weitergehende Gefahren festgestellt, ist eine weitere Konformitätsbewertung der Baugruppe im Hinblick auf diese weitergehenden Gefahren erforderlich. In ähnlicher Weise kann derjenige, der montiert, davon ausgehen, dass die Konformität bei Teilen/Komponenten, denen ein von ihrem jeweiligen Hersteller ausgestelltes Zeugnis, mit dem deren Konformität bescheinigt wird, beiliegt, gegeben ist (Artikel 13 Absatz 3).
Wenn allerdings der Hersteller der Baugruppe Teile ohne CE-Kennzeichnung in die Baugruppe einarbeitet (weil diese Teile von ihm selbst hergestellt werden oder es sich um Teile handelt, die er von seinem Lieferanten mit der Absicht zur weiteren Verarbeitung durch ihn selbst erhalten hat) oder den Komponenten nicht das obengenannte Zeugnis beiliegt, kann er keine Konformität dieser Teile unterstellen und seine Konformitätsbewertung der Baugruppe muss sich, soweit erforderlich, auch auf diese Teile erstrecken.

Baumusterprüfung
Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren (Modul B), in dem eine notifizierte Stelle prüft und bestätigt, daß das für die betreffende Produktion repräsentative Muster den einschlägigen Vorschriften der Atex-Richtlinie 2014/34/EU entspricht.

Bestimmungsgemäße Verwendung
Verwendung eines Produkts in einer Art und Weise, die vom Hersteller dadurch vorgegeben wird, dass er das Gerät einer bestimmten Gerätegruppe und -kategorie zuordnet oder alle Angaben macht, die für den sicheren Betrieb des Schutzsystems, des Geräts oder der Komponente notwendig sind;

Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung ist die schriftliche Hilfestellung für den Benutzer. Sie ist beim Inverkehrbringen den Druckgeräten mind. in der jeweiligen Landessprache beizufügen. Sie muß alle der Sicherheit dienlichen Informationen enthalten zu Montage(einschl. Verbindung verschiedener Druckgeräte), Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung(einschl. Inspektion durch den Benutzer). Die Betriebsanleitung enthält die Beschreibung über die bestimmungsgemäße Verwendung, die Beschreibung des Druckgerätes oder der Anlagen, Hinweise auf besondere Konstruktionsmerkmale, die technischen Daten, die Beschreibung zur Inbetriebnahme, zur Installation, zum Rüsten, zur Instandhaltung, Warnhinweise auf die Gefahren einer unsachgemäßen Verwendung. Der Betriebsanleitung sind ggf. die technischen Dokumente sowie Zeichnungen, Diagramme, Flow-Sheets, Verfahrenspläne und sonstigen notwendigen Übersichtpläne beizufügen.

Betriebsanweisung
Festlegungen des Unternehmers über den Umgang mit techn. Arbeitsmitteln mit dem Ziel, bestehende Restgefahren und die damit Verbundenen Risiken zu reduzieren und dadurch den Unfall- und Gesundheitsschutz zu berbessern. Dabei sind Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrung zu machen.

Betriebstemperatur
Die im Nennbetrieb erreichte Temperatur des Betriebsmittels.

Bevollmächtigter
Derjenige, der vom Hersteller bevollmächtigt wird, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen des Herstellers zu erfüllen. Erläuterungen: Benennt der Hersteller einen Bevollmächtigten, muß dieser in der Gemeinschaft niedergelassen sein, um im Rahmen der Richtlinien im Namen des Herstellers zu handeln. Die Bevollmächtigung durch den Hersteller ist Gegenstand eines schriftlichen Auftrages, in dem die Verpflichtungen des Herstellers aus den Richtlinien aufgeführt sind, die dieser dem Bevollmächtigten überträgt. Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Herstellers, ohne seine Befugnisse zu überschreiten. Er vertritt nicht sich selbst, sondern den Hersteller.
Ein Bevollmächtigter könnte beispielsweise beauftragt werden, die Prüfungen innerhalb der EU durchzuführen, die EU-Konformitätserklärung zu unterzeichnen, die CE-Kennzeichnung anzubringen und die EU-Konformitätserklärung sowie die technische Dokumentation innerhalb der EU zur Verfügung der zuständigen Behörden zu halten.
Nicht das Qualitätssicherungssystem des Bevollmächtigten/der verantwortlichen Person wird einer Bewertung durch eine notifizierte Stelle unterzogen, sondern das Qualitätssicherungssystem des tatsächlichen Herstellers. Es würde keinen Sinn machen, ein Qualitätssicherungssystem einer Person zu beurteilen, die das Produkt gar nicht hergestellt hat und vielleicht nur ein Händler ist.

Brennbarer Staub
Staub. Faserm oder Schwebstoffe, die in Luft brennen oder glimmen können und bei atmosphärischen Druck und normalen Temperaturen mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können [ EN 50028 ]

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C

CE
Abkürzung für „Conformité Européenne“

CE-Kennzeichen
Alle Produkte , die entsprechend der Richtlinien nach dem neuen Konzept hergestellt werden und in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden, müssen in der Regel mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Darunter fallen auch die Druckgeräte. Sie ist ein rechtsgültiges Konformitätszeichen und nicht etwa ein Qualitätskennzeichen oder ein Ursprungskennzeichen.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Bevollmächtigte, daß das Produkt in allen anwendbaren Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht und das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

D

Detonation
Explosion, die sich mit Überschallgeschwindigkeit fortpflanzt und durch eine Stoßwelle gekennzeichnet ist [ EN 1127-1 ]

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E

EU-Baumusterprüfung
Die EU-Baumusterprüfung ist das Verfahren (Modul B), in dem eine notifizierte Stelle prüft und bestätigt, dass das für die betreffende Produktion repräsentative Muster den anwendbaren Vorschriften der EU-Richtlinie entspricht

EU-Baumusterprüfbescheinigung
Dokument, auf dem eine notifizierte Stelle bestätigt, daß das für die betreffende Produktion repräsentative Muster den anwendbaren der EU-Richtlinie entspricht.

Eigensichere Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel
Alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen der Anwendung elektrischer Energie dienen. Hierzu gehören u.a. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Regeln, Umwandeln und Verbrauchen elektrischer Energie sowie Geräte der Fernmeldetechnik.

Eigensicherheit
Eigensichere Stromkreise sind Stromkreise, in denen kein Funke oder kein thermischer Effekt ein Zündung eines Staub-Luft-Gemisches verursachen kann

Elektrostatische Aufladung
Elektrostatische Aufladung entsteht beim Trennen eines nichtleitfähigen Materials von einem anderen (leitfähigen oder nichtleitfähigen), mit dem es zuvor in engem Kontakt war.

Elektrische Geräte
Geräte wie in Kapitel 3.7 definiert, die elektrische Bauteile enthalten und für die Erzeugung, Speicherung, Messung, Übertragung und Umwandlung von elektrischer Energie, zur Steuerung der Funktion anderer Geräte durch elektrische Betriebsmittel oder zur Verarbeitung von Werkstoffen durch den direkten Einsatz von elektrischer Energie verwendet werden. Zu beachten ist, dass ein Endprodukt, das unter Einsatz von elektrischen und mechanischen Bauteilen montiert wird, unter Umständen keine Bewertung als elektrisches Gerät erfordert, sofern durch die Kombination keine weitergehenden Risiken entstehen.
Beispiele: Eine (nichtelektrische) Pumpe wird im rahmen der entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren beurteilt und dann an einen elektrischen Motor (elektrisches Gerät) angeschlossen, der bereits bewertet wurde. Solange das kombinierte Gerät keine weitergehenden Gefahren birgt, ist keine weitere Bewertung des elektrischen Teils erforderlich.
Wenn die gleiche Pumpe und der gleiche elektrische Motor nicht die entsprechenden Bewertungsverfahren durchlaufen haben und miteinander verbunden werden, ist das entstehende Erzeugnis als elektrisches Gerät anzusehen und in der Konformitätsbewertung als solches zu behandeln.

Entzündung einer Staubwolke
Die Auslösung einer Explosion durch Energieübertragung auf eine Staubwolke in Luft.

Entzündung einer Staubschicht
Die Entzündung ist als erfolgt anzusehen, sobald das Glimmen oder die Flammenbildung im Stoff ausgelöst wurde oder bei der Prüfung eine Temperatur von mindestens 450°C oder ein Temperaturanstieg auf mindestens 250K oberhalb der Temperatur der festgelegten heißen Oberfläche gemessen wird.

Explosion
Plötzliche Oxidations- oder Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Druckes oder beider gleichzeitig. [EN 1127-1]

Explosionsdruck (maximaler)
Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelter maximaler Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre auftritt. [EN 1127-1]

Explosionsdruckentlastung
Schutzmaßnahme, die den Explosionsdruck unter Ausschub von unverbranntem Gemisch und von Verbrennungsprodukten durch Freigabe von vorgegebenen Öffnungen z. B: durch Berstscheiben, Ex-Klappen so begrenzt, dass der Behälter, der Arbeitsplatz oder das Gebäude nicht über seine vorgegebene Festigkeit (Explosionsfestigkeit) beansprucht wird.

Explosionsdruckentlastungsflächen
Die geometrischen Entlastungsfläche einer Explosionsdruckentlastungseinrichtung.

Explosionsdruckentlastungseinrichtungen
Einrichtung, die während des normalen Betriebes eine Entlastungsöffnung verschließt und im Explosionsfall freigibt.

Explosionsdruckfest
Eigenschaft von Behältern und Betriebsmitteln, die so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne sich bleibend zu verformen. [EN 1127-1]

Explosionsdruckstoßfest
Eigenschaft von Behältern und Betriebsmitteln, die so gebaut sind, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten, ohne zu bersten, wobei jedoch bleibende Verformungen zulässig sind. [EN 1127-1]

Explosionsfähige Atmosphäre
Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt [ EU-RL 1999/92/EG].
Zu beachten ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre, wie sie in der Richtlinie definiert ist, unter Umständen nicht schnell genug brennen kann, um eine Explosion auszulösen, wie sie in EN 1127-1 definiert ist.

Explosionsfähiges Gemisch
Gemisch aus einem in der Gasphase feinverteiltem Brennstoff und einem gasförmigen Oxidationsmittel in dem sich eine Explosion nach erfolgter Zündung ausbreiten kann. Handelt es sich bei dem Oxidationsmittel um Luft unter atmosphärischen Bedingungen, so spricht man von explosionsfähiger Atmosphäre.

Explosionsgefährdeter Bereich
Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in solchen Mengen auftreten kann, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich werden, gilt als „Explosionsgefährdeter Bereich“. [EU-RL 1999/92/EG]

Explosionsgrenzen
Wenn die Konzentration des ausreichend dispergierten brennbaren Stoffes in Luft einen Mindestwert (untere Explosionsgrenze-UEG) überschreitet, ist eine Explosion möglich. Eine solche kommt nicht mehr zustande, wenn die Gas- oder Dampfkonzentration einen maximalen Wert (obere Explosionsgrenze - OEG) überschritten hat.
Unter anderen als atmosphärischen Bedingungen ändern sich die Explosionsgrenzen. Der Konzentrationsbereich zwischen den Explosionsgrenzen erweitert sich, z. B. in der Regel mit steigendem Druck und steigender Temperatur des Gemisches. Über einer brennbaren Flüssigkeit kann sich explosionsfähige Atmosphäre nur bilden, wenn die Temperatur der Flüssigkeitsoberfläche einen Mindestwert überschreitet.
Die Bestimmung der Explosionsgrenzen von Gasen und Dämpfen erfolgt nach der EN 1839.

Explosionsgruppe
Gase und Dämpfe werden in Abhängigkeit von ihrer Grenzspaltweite (in einer genormten Apparatur wird die Durchschlagsfähigkeit einer Explosionsflamme durch einen definierten Spalt ermittelt) und hrem Mindestzündstrom (Strom der in einer genormten Apparatur zur Zündung führt) in drei Gruppen unterteilt (II A, II B, II C wobei II C die Gruppe mit den kleinsten Grenzspaltweite ist).

Explosionsschutz
Primärer Explosionsschutz: Maßnahmen, die man treffen muss, um die Entstehung und Ausbreitung einer explosionsfähige Atmosphäre zu verhindern;
Sekundärer Explosionsschutz: Maßnahmen, die man treffen muss, um ein Wirksamwerden von Zündquelle zu verhindern, d.h. Explosionsschutz elektrischer Betriebsmittel mit Zündschutz (Zündschutzarten).
Tertiärer Explosionsschutz: Maßnahmen, die man treffen muss, um die Gefahren oder Auswirkungen einer Explosion, wenn sie schon ohnehin entstehen, möglichst gering zu halten.

Explosionsschutzdokument
...enthält Angaben wie: Beschreibung des Betriebsbereiches, des Verfahrens, der Tätigkeiten und der Stoffmengen; Stoffdaten (sicherheitstechnische Kenngrößen); Risikobeurteilung; Zoneneinteilung; technische und organisatorische Schutzmaßnahmen; Notfallmaßnahmen sowie Betriebsanweisungen und Arbeitsfreigabe.
Mit dem Explosionsschutzdokument hat der Arbeitgeber nachzuweisen, dass die Explosionsgefährdung ermittelt worden ist, in welchen Bereich (Zonen) eine Explosionsgefährdung auftreten kann, mit welchen Maßnahmen eine Gefährdung vermieden bzw. auftretende Gefährdungen begegnet werden soll, nach welchen Kriterien Arbeitsmittel für ex-gefährdete Bereiche auszuwählen sind und welche orgnisatorischen Maßnahmen erforderlich sind. (nach § 6 der Gefahrstoffverordnung)

Explosionsunterdrückung
Unterdrückung einer Explosion in der Anlaufphase mittels Flammen- oder Drucksensoren durch schnelles Einblasen von Löschmitteln.

F

Flammpunkt
Niedrigste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. [EN 1127-1]

Fluide
Gase, Flüssigkeiten und Dämpfe als reine Phase sowie deren Gemische. Fluide können eine Suspension von Feststoffen enthalten;

G

Gefahrdrohende Mengen
Explosionsfähige Atmosphäre in einer Menge, die die Gesundheit und die Sicherheit von Arbeitnehmern oder anderen gefährden kann. [1999/92/EG]
Bereits 10 Liter explosionsfähige Atmosphäre als zusammenhängende Menge müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße in der Regel als gefahrdrohend angesehen werden.

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
Explosionsfähige Atmosphäre, die in gefahrdrohenden Mengen auftritt.

Geräte
Als Geräte gelten Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energien und/oder zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können.

Gerätegruppe
Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. [RL 2014/34/EU]

Gerätekategorie
Innerhalb einer Gerätegruppe stellt eine Kategorie die Klassifizierung hinsichtlich des erforderlichen Maßes an Sicherheit dar.
Die Gerätekategorie gibt an, welche technischen Anforderungen an ein Gerät in der jeweiligen Ex- Zone gestellt werden. Die Kategorien sind wie folgt definiert:
Gerätekategorie 1 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestalten sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein sehr hohes Maß an
Sicherheit sicherstellen.
Gerätekategorie 2 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestalten sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein hohes Maß an
Sicherheit sicherstellen.
Gerätekategorie 3 umfasst Geräte, die konstruktiv so gestaltet sind, dass sie in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können und ein Normalmaß an Sicherheit sicherstellen.

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H

Harmonisierte Norm
Eine von der Kommission beauftragte, von einer der europäischen Normungsorganisationen ausgearbeitete europäische Norm deren Fundstelle im Amtsblatt der EG veröffentlicht wurde. Eine Veröffentlichung der Fundstelle durch die Mitgliedstaaten ist ebenfalls erforderlich.
Formell haben diese Normen einen „Anhang ZA”. In Form einer Tabelle wird dort angegeben, welche Abschnitte der entsprechenden Norm die Anforderung des entsprechenden Abschnitts der ATEX-Richtlinie entsprechen.
Erläuterungen:
Es gibt internationale Normen (z.B. ISO), Europäische Normen (z.B. CEN) und nationale Normen (z.B. DIN, ÖNORM). Harmonisierte Normen sind ausgewählte europäische Normen, die von einer der europäischen Normungsorganisationen ausgearbeitet wurden. Europäische Normungsorganisationen sind: CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC (Europäische Normungsorganisation für den Elektrotechnik-Bereich), ETSI (Europäische Normungsorganisation für den Telekommunikations-Bereich).

Hersteller
Der Hersteller ist die Person, die für die Konzeption und den Bau von unter die Richtlinie 2014/34/EU fallenden Produkten im Hinblick darauf verantwortlich ist, sie in seinem eigenen Namen auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen.
Derjenige, der ein Produkt mit der Absicht, es auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, wesentlich verändert, so dass sich daraus ein „quasi-neues” Produkt ergibt, wird ebenfalls zum Hersteller. Der Hersteller kann gewisse Arbeiten untervergeben, beispielsweise die Konzeption oder die Herstellung des Produkts, sofern er die übergeordnete Kontrolle und Verantwortung für das Produkt als Ganzes behält. Gleichermaßen kann er zur Herstellung des Produkts fertige Teile oder Komponenten mit oder ohne CE-Kennzeichnung einsetzen, ohne dass er dadurch seinen Status als Hersteller verliert.
Erläuterungen: Der Hersteller kann inner- und außerhalb der Gemeinschaft niedergelassen sein. In beiden Fällen kann er einen Bevollmächtigten bestimmen, der in der Gemeinschaft niedergelassen sein muß, um im Namen des Herstellers handeln zu können.

Hybride Gemische
Gemisch von Luft und brennbaren Stoffen, in unterschiedlichen Aggregatzuständen, z. B. Methan und Kohlenstaub in Luft. [EN 1127-1)

I

Importeur
Importeur oder für das Inverkehrbringen verantwortliche Person
Derjenige, der ein Produkt, das aus einem Drittland importiert wurde und das unter die Richtlinie fällt, in der Gemeinschaft in den Verkehr bringt.
Erläuterungen: Im Gegensatz zum Bevollmächtigten steht der Importeur in keinem privilegierten Verhältnis zum Hersteller (aus Drittländern). Er ist die für das Inverkehrbringen des importierten Druckgerätes verantwortliche Person, wenn weder der Hersteller noch der Bevollmächtigte in der Gemeinschaft ansässig ist.

Inbetriebnahme
Inbetriebnahme bedeutet die erste Verwendung der in der Richtlinie 2014/34/EU genannten Produkte innerhalb der EU durch ihren Endanwender. Unter die Richtlinie 2014/34/EU fallende Produkte werden in Betrieb genommen, wenn sie das erste Mal verwendet werden.
Allerdings gilt ein Produkt, das einsatzbereit ist, sobald es in Verkehr gebracht wurde, und das nicht montiert oder installiert werden muss und bei dem die Vertriebsbedingungen (Lagerung, Transport, usw.) keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Produktes haben, als in Betrieb genommen, sobald es in Verkehr gebracht wurde, wenn es unmöglich ist, festzustellen, wann es zum ersten Mal verwendet wurde.

Inverkehrbringen
Erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung zwecks Überlassung eines unter die Richtlinie fallenden Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt nach der Herstellung mit dem Ziel des Vertriebs und/oder die Benutzung. Ein Produkt gilt als Überlassen, sobald seine Übergabe oder Übereignung stattgefunden hat, entgeldlich oder unentgeldlich zum Beispiel durch Verkauf, Verleihung, Vermietung, Leasing oder Schenkung.
Das Konzept des Inverkehrbringens bestimmt den Zeitpunkt, zu dem Produkte zum ersten Mal vom Stadium der Fertigung auf den Markt der EU beziehungsweise vom Stadium der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land in das Stadium des Vertriebs und/oder der Verwendung in der EU übergehen. Da sich das Konzept des Inverkehrbringens nur auf das erste Mal bezieht, dass Produkte in der EU zum Zwecke des Vertriebs und/oder der Verwendung in der EU verfügbar gemacht werden, gilt die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU nur für neue ATEX-Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden, beziehungsweise für neue oder alte ATEX-Produkte, die aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden.

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J

K

Kategorie
Einteilung von Betriebsmitteln in Abhängigkeit vom geforderten Schutzgrad.

Komponente
Als Komponenten werden solche Bauteile bezeichnet, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind, ohne jedoch selbst eine autonome Funktion zu erfüllen [RL 2014/34/EU].
Komponenten, die zum Einbau in Geräte oder Schutzsysteme bestimmt sind, denen eine Konformitätsbescheinigung zusammen mit einer Angabe ihre Merkmale und der Bedingungen für ihren Einbau in Produkte beiliegen (siehe Artikel 13 Absatz 3), müssen den geltenden Bestimmungen der Richtlinie 2014/34/EU entsprechen.
Komponenten dürfen nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
Beispiele: Anschlussklemmen; Tasterbaugruppen; Relais; leere druckfeste Kapselungen; Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen; Messgeräte (z. B. Drehspule); gekapselte Relais und Schütze mit Anschlussklemmen und/oder fliegenden Anschlüssen.

Konformität
Wesentliches Ziel des Qualitätsmanagement, nämlich Erfüllung einer Forderung

Konformitätsbescheinigung
Eine Bescheinigung durch die Notifizierte Stelle, über die durchgeführten Prüfungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens.

Konformitätserklärung
Eine schriftliche Erklärung des Herstellers oder sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter, dass das CE-Zeichen angebracht ist und dass das Gerät oder Schutzsystem die für sie geltende Anforderungen der Richtlinie entspricht. Der inhaltliche Umfang der Konformitätserklärung ist im Anhang X der Richtlinie 2014/34/EU festgelegt.

Konformitätsbewertung
Systematische Prüfung, wie weit das Gerät den speziellen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Anhang II der Richtlinie entspricht.
Erläuterung:
Die Konformitätbewertung ist immer durch den Hersteller, oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten durchzuführen. In manchen Modulen der Richtlinie ist die Einschaltung einer Benannten Stelle zur Konformitätsbewertung vorgesehen.

Konformitätsbewertungsverfahren
Vorgegebene Verfahren für die Bewertung der Konformität. Für die einzelnen Verfahren können unterschiedliche Module herangezogen werden, die Einzeln oder in Kombination angewendet werden. In der ATEX-Produktrichtline 2014/34/EU werden die anzuwendenden Module festgelegt.

Konformitätsvermutung
Bei der Einhaltung von harmonisierten Normen wird die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen vermutet. Erläuterungen: Die Anwendung der harmonisierten Normen ist freiwillig. Erfüllt der Hersteller die wesentlichen Anforderungen über eine andere technische Lösung und beachtet er harmonisierte Normen nicht, so trifft ihn hierfür die Beweislast.

Korngröße
Nenndurchmesser eines Staubteilchens.

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L

M

Marktaufsicht
Instrument, für die Durchsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien. Ziel der Marktaufsicht ist es, dass die Bestimmungen der Richtlinie gemeinschaftsweit eingehalten werden sowie die Überwachung der in den Verkehr gebrachten Geräte und Schutzsysteme. Zuständig sind die staatliche Stellen.

Maximale Oberflächentemperatur
Die höchste Temperatur, die von irgendeinen Teil der Oberfläche des elektrischen Betriebsmittels bei Prüfung unter den festgelegten staubfreien Bedingungen erreicht wird. Diese Temperatur ergibt sich unter den Prüfbedingungen. Eine Erhöhung der Staubauflage kann diese Temperatur wegen der Wärmedämmung des Staubes erhöhen.

Maximal zulässige Oberflächentemperatur
Die höchste Temperatur, die bei Betrieb unter den ungünstigsten Bedingungen (jedoch innerhalb der anerkannten zulässigen Abweichungen) von einem Teil oder einer Oberfläche eines Gerätes, eines Schutzsystems oder einer Komponente, durch den/die die umgebende explosionsfähige Atmosphäre gezündet werden kann, erreicht wird.
Die maximal zulässige Oberflächentemperatur hängt von der Art des Staubes, seiner Schichtdicke und von der Anwendung eines Sicherheitsfaktors ab.
Anmerkung 1: Die entsprechende Oberflächentemperatur kann, in Abhängigkeit von der betreffenden Zündschutzart, sowohl innen als auch außen auftreten.
Anmerkung 2: Um die Zündung zu vermeiden, sollte die maximale Oberflächentemperatur immer unter der Zündtemperatur der explosionsfähigen Atmosphäre liegen.

Mindestzündtemperatur einer Staubschicht
Die niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der eine Staubschicht von festgelegter Dicke auf dieser heißen Oberfläche entzündet wird.
Anmerkung 1: Aufgrund der großen Vielfalt an Prozessen in der Industrie kann die Entzündung von Staubschichten von den örtlichen Bedingungen abhängig sein. Dieses Prüfverfahren ist nicht notwendigerweise repräsentativ für alle industriellen Bedingungen, bei denen möglicherweise Faktoren wie das Vorhandensein dicker Staubschichten und die Umgebungstemperaturverteilung in Betracht bezogen werden müssen.

N

Neuer Europäischer Rechtsrahmen (New Legislative Framework - NLF)
Der neue europäische Rechtsrahmen wird im Wesentlichen von drei Rechtsakten gebildet:
Wesentliche Leitlinien:
1. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten.
2 . Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten.
3 . Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden s

Notifizierung
lateinisch: notus – bekannt; notum fcere – bekannt machen
Unterrichtung (Meldung) der Europäischen Kommission, dass eine die Anforderung erfüllende Stelle (Notifizierte Stelle) dafür zugelassen wurde, die Konformitätsbewertung nach der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU durchzuführen. Eine Überprüfung durch die Europäischen Kommission findet nicht mehr statt.

Notifizierte Stelle
Eine notifizierte Stelle ist eine Stelle, die von einem Mitgliedstaat der EU-Kommission gemeldet wird. Die Kommission erteilt jeder notifizierten Stelle eine Kenn-Nummer. Die Hauptaufgabe der notifizierten Stellen ist es, die für die Konformitätsbewertungsverfahren notwendigen Dienstleistungen zu erbringen. Die notifizierten Stellen können auch außerhalb des Mitgliedstaates tätig sein. Die Hersteller können frei unter den notifizierten Stellen wählen.

Nichtexplosionsgefährdeter Bereich
Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in solchen Mengen zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt als „Nichtexplosionsgefährdeter Bereich“. [EU-RL 1999/92/EG]

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O

P

Q

Qualitätssicherung
Teil des Qualitätsmanagementsystem zur Schaffung von Vertrauen, dass die Qualitätsforderungen erfüllt werden.

R

Richtlinien der EU
Die europäischen Richtlinien dienen der Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Handelshemmnisse zu beseitigen. Die Richtlinien bedeuten eine vollständige Harmonisierung, d. h. ihre Bestimmungen ersetzen die nationalen Bestimmungen. Die Mitgliedsstaaten müssen die an sie gerichteten Richtlinien in nationales Recht umsetzen.
Produkte nach den EU-Harmonisierungsrichtlinien (z.B. ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU) tragen das CE-Zeichen.

S

Sauerstoffgrenzkonzentration
Maximale Sauerstoffkonzentration in einem Gemisch eines brennbaren Stoffes mit Luft, in dem eine Explosion nicht auftritt, bestimmt unter festgelegten Versuchsbedingungen. [EN 1127-1]

Schutzsysteme
Als Schutzsysteme werden alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten der vorstehend definierten Geräte bezeichnet, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme gesondert in den Verkehr gebracht werden [RL 2014/34/EU].
Hinweis: Unter Schutzsystemen versteht man auch integrierte Schutzsysteme, die in Verbindung mit einem Gerät in den Verkehr gebracht werden.
Beispiele für autonome Schutzsysteme sind: Flammendurchschlagsicherungen; Wassersperren; Explosionsentlastungssysteme (bei denen beispielsweise Berstscheiben, Lüftungsklappen, Explosionspaneelen, usw. zum Einsatz kommen); Feuerlöschsperren.

Schwelpunkt
Der Schwelpunkt ist die Temperatur, oberhalb derer mit der Bildung eines explosionsfähigen Gemisches durch die entstehenden Schwelgase gerechnet werden muss. [VDI 2263]

Selbstentzündung einer Staubschüttung
Entzündung von Stäuben, die dadurch hervorgerufen wird, dass die Wärmeproduktionsrate der Oxidations- und/oder Zersetzungsreaktionen der Stäube größer ist als die Wärmeverlustrate an die Umgebung [EN 1127-1].

Staub
Kleine Feststoffpartikel in der Atmosphäre, die sich aufgrund ihres Eigengewichtes absetzen, aber noch für einige Zeit als Staub/Luft-Gemisch in der Atmosphäre erhalten bleiben können (einschließlich Staub und Grobstaub nach den Festlegungen in ISO 4225)[EN 50281-1-2].
Anmerkung: Im Allgemeinen wird die maximale Korngröße 500 µm im nicht überschritten.

Staubbrand
Entzündung einer Staubschicht. Ein Staubbrand kann sich zu einer Staubexplosion entwickeln.

Staubdichtes Gehäuse
Gehäuse, das den Eintritt aller sichtbaren Staubteilchen verhindern kann (IP 6X), [EN 50281-1-1].

Staubexplosion
Eine sehr schnell ablaufende chemische Reaktion eines brennbaren Stoffes (Staubes), bei der große Energiemengen freigesetzt werden.

Staubexplosionsvoraussetzungen
Treffen zur selben Zeit und am selben Ort von: feiner brennbarer Feststoff im Gemisch mit Luft (Staubwolke) innerhalb der Explosionsgrenzen (ausreichender Staub- und Sauerstoffanteil) sowie eine wirksame Zündquelle.

Stoffe zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre
Brennbare Substanzen sind als Stoffe, die explosionsfähige Atmosphäre bilden können einzustufen, es sei denn, die Prüfung ihrer Eigenschaften hat ergeben, dass sie in Mischungen mit Luft nicht in der Lage sind, eine Explosion selbsttätig fortzuleiten. [EU-RL 1999/92/EG]

T

Technisch dicht
Technisch dicht sind Anlagenteile, wenn bei einer für den Anwendungsfall geeigneten Dichtheitsprüfung oder Dichtheitsüberwachung bzw. –kontrolle, z. B. mit schaumbildenden Mitteln oder mit Lecksuch- oder -anzeigegeräten, eine Undichtheit nicht erkennbar ist, jedoch seltene kleine Freisetzungen brennbarer Stoffe nicht ausgeschlossen werden können.

Technische Unterlagen
Die technische Unterlagen ist jene Dokumentation, die vor der Abgabe der Konformitätserklärung zusammengestellt sein muss und für die Behörde in den Räumen des Herstellers oder Inverkehrbringers (Bevollmächtigter oder Importeur) zum Zweck einer allfälligen Kontrolle verfügbar ist. Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des Gerätes bzw. Schutzsystems mit den für sie geltenden Anforderungen der ATEX-Produktrichtlinie ermöglichen. Sie müssen Entwurf, Fertigung und Funktionsweise des entsprechenden Produkts abdecken.

Temperaturbegrenzung
Die maximal zulässige Oberflächentemperatur von Betriebsmitteln zur Verwendung in einer der drei Zonen muss bestimmt werden, indem von der niedrigsten Zündtemperatur des betreffenden Staubes ein Sicherheitsabstand abgezogen wird.
Die Zündtemperatur einer Staubwolke und die Glimmtemperatur einer Staubschicht bis zu 5mm Dicke wird nach den in EN 50281-2-1 festgelegten Verfahren ermittelt.

Temperaturklasse
Betriebsmittel werden nach ihrer maximalen Oberflächentemperatur in Temperaturklassen eingeteilt. In Analogie dazu wird eine Einteilung der Gase nach ihren Zündtemperaturen vorgenommen.

A  B  C  D  E  F G  H  I  J  K  L M  N  O  P  Q R  S  T  U  V W  X  Y  Z

U

Überdruckkapselung
Zündschutzart, die der die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren eines Gehäuses dadurch verhindert wird, dass durch ein Zündschutzgas ein innerer Überdruck gegenüber der umgebenden Atmosphäre aufrechterhalten wird und dass, wenn notwendig, das Innere des Gehäuses ständig so mit Zündschutzgas versorgt wird, dass die Verdünnung brennbarer Gemische erreicht wird [EN 60079-2].

Untere Explosionsgrenze - UEG
Untere Grenze des Bereiches der Konzentrationen eines brennbaren Stoffes in Luft, in dem eine Explosion auftreten kann. [EN 1127-1].
Die Bestimmung erfolgt für Staub/Luftgemische nach der EN 14034-3.
siehe auch Explosionsgrenzen

Untere Zündgrenze
Die niedrigste Konzentration von Brennstoff im Gemisch mit Luft, bei der das Luft/Brennstoff- Gemisch brennbar ist [EN 746-2]
Anmerkung: Siehe auch die Definition für ,,brennbaren Stoff’’.

V

W

X

Y

Z

Zertifizierung
Nach EN ISO 17065: Ein Verfahren in dem ein unparteiische Dritter schriftlich bestätigt, dass ein Erzeugnis, ein Verfahren oder eine Dienstleistung vorgeschriebene Anforderung erfüllt.

Zoneneinteilung
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. [EU-RL 1999/92/EG]
Staubzonen
Folgende Definitionen sind nur auf die Gerätegruppe II anwendbar.
Zone 20: Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, die aus Staubwolken in der Luft gebildet wird, dauernd, für längere Zeiträume oder häufig vorhanden sind. In Zone 20 sind der Aufenthalt von Arbeitnehmern und die Durchführung von Arbeiten nicht möglich.
Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.
Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht, oder aber nur kurzzeitig auftritt.

Zugelassene Überwachungsstellen
Nach § 37 des Produktsicherheitsgesetze (ProdSG) und Anhang 2 Abschnitt 1 der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) vorgesehene Stellen für z. B. Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen.

Zündquelle
Jede Quelle, die ausreichend Energie besitzt, die Verbrennung auszulösen (ISO 13702) d.h. heiße Oberflächen, Flammen, Glimmnester, mechanisch erzeugte Funken, elektrische Betriebsmittel, elektrostatische Entladungen, an denen sich Staubwolken oder Staubablagerungen entzünden können.

Zündschutzart
Die besonderen Maßnahmen, die an Betriebsmitteln getroffen sind, um die Zündung einer umgebenen explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern.

Zündtemperatur
Die unter vorgegebenen Versuchsbedingungen ermittelte, niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei sich der die Entzündung eines brennbaren Stoffes als Gas/Luft-, Dampf/Luft- oder Staub/Luft-Gemisch eintritt. [EN 1127-1]

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