5. Nach welchen Kriterien sind die Produkte in entsprechende Kategorien einzustufen?
Die Produkte müssen müssen auf grund ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung den in der Richtline 2014/34/EU Anhang I festgelegten Gerätegruppen und Gerätekategorien zugeordnet werden. Damit wird auch das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt.
Die Hauptunterscheidungsmerkmale in den Gerätegruppen sind:
- Gerätegruppe I (unter Tage): Die Zuordnung in die Gerätekategorien (M1 oder M2) hängt in erster Linie davon ab, ob das Produkt bei Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre abzuschalten ist.
- Gerätegruppe II (übrige Bereiche): Die Zuordnung in Gerätekategorien ist davon abhängig, wo das Produkt zum Einsatz kommen soll und ob ein explosionsgefährdeter Bereich ständig oder aller Wahrscheinlichkeit nach lang- oder kurzzeitig auftritt.
Vorrichtungen müssen entsprechend der Kategorie der Geräte oder Schutzsysteme, für die sie erforderlich sind oder zu denen sie beitragen, beurteilt werden.
Gerätegruppe I
Bergwerke, Grubengas und/oder brennbare Stäube
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Gerätegruppe II
explosionsfähige Atmosphäre aus Gas/Luft- oder Staub/Luft Gemischen, Nebel oder Dämpfen |
Gerätekategorie M |
Gerätekategorie 1 |
Gerätekategorie 2 |
Gerätekategorie 3 |
1 |
2 |
G |
D |
G |
D |
G |
D |
- |
- |
Zone 0 |
Zone 20 |
Zone 1 |
Zone 21 |
Zone 2 |
Zone 22 |
Für Geräte, die ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Betrieb auch bei seltenen Störungen gewährleistet. |
Für Geräte, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Abschaltung bei Autreten einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich. |
Für Geräte, die ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
Bestimmt für den Fall, dass häufig oder dauernd mit einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist.
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Für Geräte, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
Bestimmt für den Fall, dass mit einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist.
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Für Geräte, die ein normales Maß an Sicherheit gewährleisten.
Bestimmt für den Fall, dass eher selten und falls, nur kurzfristig mit einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist.
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Anhang II
1.0 und 2.0.1 |
Anhang II
1.0 und 2.0.2 |
Anhang II
1.0 und 2.1.1 |
Anhang II
1.0 und 2.1.2 |
Anhang II
1.0 und 2.2.1 |
Anhang II
1.0 und 2.2.2 |
Anhang II
1.0 und 2.3.1 |
Anhang II
1.0 und 2.3.2 |
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