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Leitlinie A 4.3

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
zu § 4 Abs. 1 „Auswahl von Arbeitsmitteln“

 

Frage:
Kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass ein CE-gekennzeichnetes Arbeitsmittel grundsätzlich für die Benutzung durch den Beschäftigten geeignet ist?

 

Antwort:
Nein. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob das Arbeitsmittel für die vorgesehene Verwendung und die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist. Die vom Hersteller vorgesehene Verwendung ist dabei zu berücksichtigen.


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