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Leitlinie C 1.12

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Herausgeber:
LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

Rev. 0

Leitlinie zu:
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 „Prüfpflicht explosionsfester Geräte (Behälter, Apparate)"



Frage:
Sind explosionsfeste Geräte (Behälter, Apparate) die nicht als Druckbehälteranlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 betrieben werden, als Druckbehälter nach § 14 und § 15 BetrSichV zu prüfen?



Antwort:
Nein. Wenn das Gerät jedoch zugleich als Druckbehälteranlage betrieben wird, gilt der abgesicherte Betriebsdruck als Kriterium für die Einstufung in die jeweilige Kategorie.


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