Prüfungen vor Inbetriebnahme

nach § 14 BetrSichV

Aufzuganlagen,[1]
die auf Baustellen vorübergehend errichtet werden und dazu bestimmt sind, Personen und Güter zu befördern, und deren Förderhöhe und Haltestellenzahl dem Baufortschritt angepasst werden kann.


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