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Frage: Wie lange sind die alten technischen Regeln wie z.B. TRD, TRA, TRB noch gültig? Antwort: Die alten Technischen Regeln wie z. B. die TRD, TRB ,TRA TRbF enthielten sowohl Beschaffungsvorschriften als auch Betriebsvorschriften. Deren rechtliche Grundlagen basierten auf die durch § 11 des alten Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. die Druckbehälterverordnung, Dampfkesselverordnung, Aufzugsverordnung und wurden durch die entsprechenden Ausschüsse ermittelt. Die Beschaffungsvorschriften wurden durch die neuen Europäischen Harmonisierungsrichtlinien wie z. B. die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Aufzugsrichtlinie 95/16/EG und für die nationale Umsetzung erforderlichen Rechtsverordnungen nach § 3 GPSG, ersetzt. Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurden die bisherigen Rechtsverordnungen wie um 1.1.2003 außer Kraft gesetzt. Mit der Zurücknahme dieser Verordnungen verlierten auch die Technischen Regeln ihre rechtliche Grundlage. Da die Technische Regeln auch Beriebsvorschriften enthielten und die neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) noch nicht vorhanden waren, enthielt § 27 der BetrSichV die Übrgangsvorschrift, dass die betrieblichen Vorschriften der bisherigen Technischen Regeln so lange gültig bleiben, bis sie durch neue TRBS abgelöst werden. Zwischenzeitlich sind eine Reihe TRBS veröffentlicht und haben damit einige der alten Technische Regeln abgelöst. Allerdings wurden die ersetzten Technischen Regeln nicht formell zurückgezogen. Mit der Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 18. Dezember 2008 wurde festgelegt, dass zum 31. Dezember 2012 alle Technischen Regeln Ihre Gültigkeit verlieren. D. h. spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssten die neuen TRBS die alten Technischen Regeln ersetzen. Quelle:
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