2. Ersatzprüfungen zum hydrostatischen Druckversuch
Die DGRL läßt ausdrücklich Ersatzprüfungen zu, wenn die hydrostaische Prüfung nachteilig oder nicht durchführbar ist:
a) eine Gasdruckprüfung
b) anderere Prüfdrücke
c) Prüfung auf statistischer Grundlage
2.1. Die Gasdruckprüfung
Die Gasdruckprüfung soll nur in Ausnahmefällen angewandt werden, z. B. wenn die hydrostaische Druckprüfung nachteilig oder nicht möglich ist. Falls aus Sicherheitsgründen ein geringerer Prüfdruck angewendet wird, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden z. B. zerstörungsfreie Prüfungen, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau zu erreichen.
2.2 Andere Prüfdrücke
Die Höhe des Prüfdrucks muss so gewählt wählt werden, dass die hydrostatische Druckprüfung unter gebührender Beachtung der Sicherheitsfaktoren gewährleistet, dass keine Beschädigungen am Druckgerät auftreten.
2.3 Prüfung auf statistischer Grundlage
Diese Art der Prüfung kann nur für in Serie hergestellte Druckgeräte der Kategorie I angewendet werden.
3. Anforderungen der Regelwerke
Für die Durchführung des hydrostatischen Druckprüfung sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen, die zwar nicht explizit in der DGRL so angegeben sind, die sich jedoch aus den Vorgaben ableiten lassen. Nachstehende Tabelle berücksicht die wesentlichen Aspekte in den einzelnen Regelwerken:
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EN 13445-5:2009 |
AD 2000 - HP 30 |
Berechnung des Prüfdruckes bzw. Prüfdruckfaktors FP |
Angaben zur Berechnung des Prüfdruckfaktors in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.3
Besondere Berechnungsvorgaben für Behälter der Prüfgruppe 4
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Angaben zur Berechnung des Prüfdruckfaktors in AD 2000 HP 30 Abschn. 4.17 |
Prüfung mehrer Druckräume |
Angaben hieirzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.3.3 |
Die Druckprüfung ist für jeden Druckraum einzeln durchzuführen.
Ausnahme: Wenn die Trennwand nur für den Differenzdruck ausgelegt ist (siehe AD 200 HP 30 Nr. Abschn. 4.3
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Zeitpunkt der Prüfung |
Angaben hieirzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.2.2 |
- Nach der letzten Wärmebehandlung
- bei emaillierten Behältern vor der Emaillierung
- nach dem Plattieren
- nach der spandenden Bearbeitung
- vor dem Aufbringen von Beschichtungen, Dammungen, gummierungen, Ausmauerungen, Auskleidungen, Beschichtungen
Weitere Angaben in AD 2000 HP 30 Abschn. 3
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Berücksichtigung der statischen Flüssigkeitssäule während des Betriebes und während der Druckprüfung |
Der statische Druck muss nur berücksichtigt werden, wenn die Spannung der Behälterwand mehr als 5% erhöht wird.
Angaben für die Berücksichtigung des statischen Druckes in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.3.1
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Ist ggf. zu berücksichtigen. Angaben zur Durchführung an liegenden und stehenden Behältern sind in AD 2000 HP 30 Abschn. 4.10
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Druckprüfung bei einlagig geschweißten Schweißnähten |
EN 13445-5 Abschnitt 10.2.3.3.1 c)
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Druckprüfung bei Behältern, die im Zeitstandbereich betrieben werden |
EN 13445-5 Abschnitt 10.2.3.3.1 d)
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Prüfdrücken über 100 bar |
keine besonderen Angaben |
Besondere Schutzmaßnahmen sind zu beachten
siehe AD 2000 HP 30 Abschn. 4.16
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Prüfung als Gasdruckprüfung |
Angaben hieirzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.1 und 10.2.3.4 |
Angaben zu Prüfdruck, ortlichen Gegebenheiten, Angaben zu zusätzlichen NDE Prüfungen sind enthalten in AD 2000 HP 30 Abschn. 4.16 und 4.19.
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Prüfung auf statistischer Grundlage
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EN 13445-5 Anhang A.11 |
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Prüfung emailierter bzw. beschichteter Behälter |
Angaben hieirzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.2.2
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Angaben hierzu sind enthalten in AD 2000 HP 30 Abs. 4.18 |
Wasserqualität |
Angaben hieirzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.2.5 |
keine Angaben |
Angaben zum verwendeten Manometer |
EN 13445-5 Tabelle 9.2.2.1 und Abschnitt 10.2.3.11 |
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Fachbeitrag: Was ist dicht?
Fachbeitrag: Kann mit der hydrost. Druckprüfung ein Dichtheitsnachweis erbracht werden?
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