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Neue Verordnung (EG) Nr. 765/2008 gilt ab 1. Januar 2010

– eine Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch abweichende Praktiken bei der Benennung von Konformitätsbewertungsstellen durch die nationalen Behörden

– eine Ungleichbehandlung von nichtkonformen oder gefährlichen Produkten, die in Verkehr gebracht wurden, aufgrund enormer Unterschiede bei den Strukturen, Regelungen und Ressourcen für die Marktüberwachung auf nationaler Ebene,

– einen Mangel an Vertrauen in die Konformitätskennzeichnung,

– eine uneinheitliche Durchführung und Durchsetzung.