Leitlinie TPED 07 |
Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED ) 1999/36/EG |
Leitlinie zu:
Artikel 8
Frage:
Sind die gemäß der Richtlinie über Druckgeräte (PED) benannten Stellen zugleich Benannte Stellen im Sinne der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)?
Antwort:
Nein.
Es bedarf einer zusätzlichen Benennung.
Kommentar:
Für das Benennungsverfahren ist die Generaldirektion Unternehmen zuständig. Ansprechpartner ist Herr Madeira Horta mit folgender E-Mail-Adresse: rogerio.madeira-horta@cec.eu.int.
Die Benennung muss auf dem offiziellen Dienstweg erfolgen und von der Ständigen Vertretung an das Generalsekretariat der Kommission gerichtet werden.
Hinweis: Frage A13, CENBT/WG83