Leitlinie TPED 11 |
Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) 1999/36/EG |
Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 21. März 2005
Leitlinie zu:
Artikel 1
Artikel 2
Frage:
Erstreckt sich der Geltungsbereich der TPED auch auf „Gaspatronen“ (UN 2037)?
Antwort:
Ja, nicht wiederauffüllbare Einweg-Gaspatronen sind nicht vom Geltungsbereich der TPED ausgeschlossen.
Kommentar:
Gaspatronen fallen in den Anwendungsbereich von RID/ADR und sind daher gemäß der TPED zu bewerten.
Anmerkung: Frage A17 von CEN/BT/WG83, bearbeitet von Spanien