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Leitlinie TPED 17

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Leitlinie zu:
Artikel 10

 

Frage:
Die Kennnummer der Benannten/Zugelassenen Stelle wird vierstellig und damit dem in Monat und Jahr dargestellten Prüfdatum sehr ähnlich sein. Kann die Kennnummer in einen Kreis oder ein Rechteck gesetzt werden, um Verwechslungen auf Seiten des Verpackers/Verladers hinsichtlich des nächsten Prüftermins vorzubeugen?

Antwort:
Ja.
Die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) verbietet es der Benannten/Zugelassenen Stelle nicht, ihre Kennnummer von der anderen vierstelligen Nummer zu unterscheiden.



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