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Leitlinie TPED 18

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Leitlinie zu:
Artikel 2

 

Frage:
Fällt die wiederkehrende (jährliche) technische Prüfung von Fahrzeugen gemäß Kapitel 9.1 des ADR-Übereinkommens in den Geltungsbereich der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)? Anders gefragt: Kann die Gültigkeit einer Fahrzeugzulassung von jedem Mitgliedstaat verlängert werden?


Antwort:
Nein.
Der Anwendungsbereich (vgl. Artikel 2) der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) umfasst die Tanks (sowohl festverbundene Tanks – Tankfahrzeuge - als auch Aufsetztanks) von Fahrzeugen, jedoch nicht die Fahrzeuge selbst. Die Gültigkeit der Zulassung kann nur von dem Land verlängert werden, in dem das Fahrzeug registriert ist (vgl. 9.1.2.1.4).


Hinweis: Frage A22, CENBT/WG83


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