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Leitlinie TPED 40

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 2. April. 2004

Leitlinie zu:
Artikel 2

 

Frage:
Kann ein kugelförmiges Gefäß als Druckfass angesehen werden?

 

Antwort:

Ja bei einem Fassungsraum von mehr als 150 l bis zu 1 000 l, wenn das Gefäß mit den in Abschnitt 6.2.1.3.2 RID/ADR aufgeführten Ausrüstungen versehen ist. Kommentar: Bei einem Fassungsraum von mehr als 1 000 l gilt ein kugelförmiges Gefäß als Tank.

Anmerkung:
Für Druckfässer gilt folgende Norm: EN 14208: Spezifikation für geschweißte Druckfässer mit einem Fassungsraum bis zu 1 000 Liter für den Transport von Gasen – Gestaltung und Konstruktion.


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