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Leitlinie TPED 43

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED )
1999/36/EG

Genehmigt von der Sachverständigengruppe TPED am 7. Dezember 2004

Leitlinie zu:
-

 

Frage:
Ein Flaschenbündel ist eine Einheit aus Flaschen, mit oder ohne individuelle Ventile, die untereinander mit einem Sammelrohr verbunden und in einem Metallrahmen gesichert sind. In vielen Fällen wird die Einheit vom Eigentümer der Bündel oder seinem bevollmächtigten Vertreter hergestellt.


Frage 1:
Kann die Pi-Kennzeichnung der Bündel im Geschäft des Eigentümers angebracht werden, nachdem die Einheit ordgnungsgemäß bewertet wurde?

Frage 2:
Müssen alle Bestandteile der Einheit beim Inverkehrbringen einzeln gekennzeichnet werden?

 

Antwort 1:

Ja. Ein Flaschenbündel ist selbst ein ortsbewegliches Gerät, das sich von seinen Bestandteilen unterscheidet. Die Pi-Kennzeichnung kann nur angebracht werden, wenn das Bündel zu einer Einheit zusammengefasst ist. Eine benannte oder zugelassene Stelle muss sicherstellen, dass die Pi-Kennzeichnung angebracht wird, nachdem die Einhaltung der Bestimmungen der TPED geprüft wurde.

Antwort 2:

Nein, nicht alle Bestandteile müssen gekennzeichnet werden. Der Rahmen und das Sammelrohr werden nicht gekennzeichnet, müssen aber in ihren eigenen Prüfzertifikaten aufgeführt sein, die von der benannten Stelle vor Anbringen der Pi-Kennzeichnung an der Einheit geprüft werden. Alle Flaschen und die Verschlussventile erhalten die Pi-Kennzeichnung.



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