Hallo,
ich habe eine Frage zur Festlegung von Baugruppen.
Mir sind die einschlägigen Kriterien (funktional, miteinander verbunden, etc.) bekannt.
Mir geht es um folgenden Ansatz:
Bin ich gezwungen, Baugruppen zu bilden, oder reicht es theoretisch aus einzelne Druckgeräte mit jeweiliger CE-Kennzeichnung und Typenschild zu haben, die ich dann zusammenbaue und den Zusammenbau bewerte?
Als Beispiel:
Ich kaufe einen Kategorie IV Behälter mit Konformitätserklärung des Herstellers und verbaue diesen jeweils mit einer Rohrleitung der Kategorie II und III (eigene Herstellung nach Modul H).
Ich könnte nun aus diesen drei Druckgeräten eine Baugruppe bilden (Kat. IV).
Könnte ich auch die Druckgeräte einzeln Inverkehr bringen, d.h. Konformitätserklärungen für die beiden Rohrleitungen ausstellen + CE-Kennzeichen etc., oder bin ich gezwungen die Baugruppe zu bilden und die Konformitätsbewertung für die Baugruppe der Kategorie IV vorzunehmen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Nico König