Seit dem 1. Juni 2015 gilt für die Einstufung der Fluide bereits der Artikel 13 (1) der "neuen " Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.
Die Einteilung, ob ein Fluid gefährlich ist, basiert aktuell auf der Verordnung (EG)Nr. 1272/2008. Diese Verordnung löst die oben erwähnte Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG ab.