Hallo Forum,
wie wird ein Druckgerät eingestuft, das aus zwei Druckräumen (Rohrbündelwärmeaustauscher) mit unterschiedlichen Kategorien besteht.
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass jeder Druckraum zunächst für sich allein betrachtet wird und dann das gesamte Druckgerät entsprechend der höchsten Kategorie eingestuft wird.
Beispiel:
Mantelseite Ammoniak 16 bar --> Kategorie IV
Rohrseite Wasser 6 bar / 50°C --> Art. 3
Der gesamten Wärmeaustauscher würde dann als ein Druckgerät der Kategorie IV gelten.
(s. dazu auch 2.19. Leitlinie 2/19)
Ich habe nunmehr in einer Anlage einen Abgaswärmeaustauscher gesehen.
Mantelseite Wasser 10 bar / 200°C --> Kategorie IV
Rohrseite Abgas 0.1 bar / 700°C --> Art. 3
Abgenommen wurde dieser Apparat mantelseitig nach Kategorie IV und die Rohrseite blieb durch die benannte Stelle völlig unbetrachtet. (Keine Entwurfsprüfung, keine Bauprüfung, keine Druckprüfung, keine Dokumentation)
Dies, obwohl es sich um einen Apparat handelt, bei dem die rohrseitige Ein- und Austrittskammer fest am Apparat verschweißt ist. (TEMA NEN-Typ)
Damit wurden auch zahlreiche Erfordernisse/Einschränkungen hinfällig, die sich aus der hohen Temperatur ergeben hätten.
Hat jemand Erfahrungen damit??
Viele Grüße
ChessmasterIII