Hallo alle miteinander,
Frage:Ist es zulässig, dass sich die ZÜS bei den Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen (Gefährdung durch Dampf und Druck) auch auf Prüfungen (Dokumentation) Dritter (nicht ZÜS, z.B. MSR-Technik) stützt?
Was ist die Basis einer solchen Vorgehensweise? (Kenne dies nur aus dem Wasserrecht.)
Danke im Voraus.