Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu ohrigem Thema.
Und zwar sagt die Betriebssicherheitsverordnung das man prüfpflichtige Druckgeräte beim Betreiber einer Prüfung vor Inbetriebnahme unterziehen muss.
Wie sieht es nun aus wenn z.B. eine Anlage aufgebaut wird und eine Zeit lang im Probebetrieb beim Hersteller läuft, der das Druckgerät zugekauft hat (da es nur einen Teil der Anlage darstellt), bis die komplette Anlage zum Betreiber überführt wird.
Ich habe einmal etwas über einen Passus Probebetrieb gehört, weiß jedoch nicht mehr wo ich das gelesen habe.
Wer kann mir hier helfen?
Besten Dank im Voraus