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#1146 - January 08, 2019 Prüfung vor Inbetriebnahme
roggatz01 Offline
Junior-Mitglied
Registriert: November 15, 2017
Beiträge: 1
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu ohrigem Thema.
Und zwar sagt die Betriebssicherheitsverordnung das man prüfpflichtige Druckgeräte beim Betreiber einer Prüfung vor Inbetriebnahme unterziehen muss.
Wie sieht es nun aus wenn z.B. eine Anlage aufgebaut wird und eine Zeit lang im Probebetrieb beim Hersteller läuft, der das Druckgerät zugekauft hat (da es nur einen Teil der Anlage darstellt), bis die komplette Anlage zum Betreiber überführt wird.
Ich habe einmal etwas über einen Passus Probebetrieb gehört, weiß jedoch nicht mehr wo ich das gelesen habe.
Wer kann mir hier helfen?

Besten Dank im Voraus
hoch
#1147 - January 08, 2019 Re: Prüfung vor Inbetriebnahme [Re: roggatz01]
Die Redaktion Offline
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 264
Ohne alle Details zu kennen, scheint es so auszusehen, dass der Hersteller eine von ihm hergestellte Baugruppe im Probebetrieb genommen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Verkehr gebracht wurde.

Die Prüfung vor Inbetriebnahme findet am Aufstellungsort des Betreibers statt.
hoch


Moderator:  Die Redaktion