Hallo,
an einer Flanschverbindung weisen die beiden Flansche zur Montage einer Steckscheibe einen Abstand auf, der nach Entfernen der Steckscheibe nicht durch zusammenziehen auf Dichtungsdicke verringert werden kann. Dieser Abstand wird im Betrieb durch einen Ring mit entsprechender Dicke ausgeglichen. Fällt dieser Ring unter die DGRL? Wenn ja, wie ist dieser zu betrachten - als Rohrleitung, ...?
Danke und Gruß
Stefan