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#1218 - July 27, 2021 Einstufung von Filtergehäusen
Torsten Offline
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Wie wird ein Drucktragendes Ausrüstungsteil (konkret ein Filtergehäuse) genau eingestuft und warum gilt mal das Druck/Litterprodukt und mal die Nennweite?
Wir haben zum Beispiel Anlagen mit einer Anschlussnennweite Bohrung G1/2" und in der Anlage eine trennbare Verbindung eines Druckraumes mit Dichtdurchmesser ca. DN100 als Einschraubflansch ausgeführt.

Muss ich die DN100 Verbindung als Rohrleitung auslegen oder nur die Anschlussnennweite G1/2" und gilt dann die Verbindung DN100 als Druckraum und damit als Behälter?
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#1219 - July 28, 2021 Re: Einstufung von Filtergehäusen [Re: Torsten]
Die Redaktion Offline
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Ausschlaggebend ist die Charakteristik des druckhaltenden Ausrüstungsteils.
Es gibt Fälle, da ist sowohl DN als auch das Volumen als geeignet anzusehen, dann gilt die höchste Kategorie.
Die Anschlussnennweite ist hier von sekundärer Bedeutung.
(siehe hierzu die Leitlinie B-17)
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#1221 - August 25, 2021 Re: Einstufung von Filtergehäusen [Re: Die Redaktion]
Torsten Offline
Junior-Mitglied
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Vielleicht muss ich das Problem konkretisieren.
Die Systeme die wir bauen haben eine Anschlussnennweite von G1/2 zu den verbindenden Rohrleitungen zur weiteren Anlage. Im Filtersystem (dem drucktragenden Ausrüstungsteil) gibt es einen verschraubten Druckraum mit dem Filtereinsatz. Diesen Druckraum würde ich als "Behälter" einstufen, die Anschlussnennweite G1/2 zu weiteren Anlagenteilen als Rohrleitung. Von Diesen beiden Einstufungen würde ich die höhere Kategorie wählen. Ist dieser Ansatz so korrekt? (Leitlinie B-17 gibt leider keine Klarheit darüber)
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Moderator:  Die Redaktion