Hallo zusammen, bei einer Zertifizierung von Druckgeräten müssen ja Zeichnungen und Berechnungen eingereicht werden. Müsse Zeichnungen, Berechnungen und Risikoanalysen auch dann eingereicht werden wenn das Gerät unter Kathegorie Art.4 Abs.3 fällt?
Vielen Dank im voraus.