Ich habe eine Frage bezüglich dem Mindestabstand benachbarter Rundschweißnähte an Rohrleitungen. In der AD2000-HP1 steht , das der Mindestabstand bei Materialdicken unter 8 mm 3x t jedoch mindestens 50 mm sein soll.
Bezieht sich die HP1 generell auch auf Rohrleitungen oder geht es sich hier nur um Behälter?
Gibt es irgendwo geschrieben wieviel Abstand 2 Rundnähte zueinander haben dürfen?