Hallo,
leider nicht, da in der Berichtigung nur Anschweißstutzen angepasst wurden.
Ich markiere mal einen Auszug in der EN 1251-2 welcher Teil für mich nicht schlüssig ist.:
4.2.6.2 Innenbehälter
Der Innenbehälter muß mit mindestens [size:11pt][u]einer[/u][/size] Druckentlastungsarmatur ausgerüstet sein, um den Behälter gegen Überdruck infolge
a)...
b)..
c)...
und im gleichen Absatz weiter unten steht:
Eine Ausnahme gilt für Behälter kleiner 450 l Fassungsraum, wo nur [u]eine[/u] Druckentlastungseinrichtung gefordert ist.
Auch im ADR steht in der Verpackungsvorschrift P203:
(6) Druckentlastungseinrichtungen
Verschlossene Kryo-Behälter müssen mit mindestens [u][size:11pt]einer[/size][/u] Druckentlastungseinrichtung ausgerüstet sein.
Nun ist aber mein Problem die gleiche Norm in Englich wo wie folgt steht:
The inner vessel shall be provided with at least [u][size:11pt]two[/size][/u] pressure relief devices to protect the vessel against excess pressure ....
:confused: Was ist nun richtig, die in Deutsch da das ADR die Aussage unterstützt oder die in Englich das ADR hat es aus der deutschen Fassung übernommen..?????
Ich danke im voraus für Eure Beiträge dazu.. Lg an alle :cool:
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