Die DGRL sieht grundsätzlich keine Zertifizierung nach ISO 3834 bzw. HP0 vor. Allerdings gelten die allgemeinen Aussagen in Anhang I wie Rückverfolgbarkeit sicherstellen, Schweißerprüfungen und Verfahrensprüfungen durch eine notifizierte Stelle, etc.
Dies gilt auch für externe Schweißbetriebe. Die Verantwortung bleibt beim "Hersteller", der im Rahmen der Risikobeurteilung bzw. des Konformitätsbewertungsverfahrens sicherstellen muss, dass die Anforderungen der DGRL eingehalten werde.
Eine nachträgliche Prüfung (visual und Druckprüfung) gibt keine umfassende Aussage über die Schweißverbindung (Schweißnahtvorbereitung, Schweißzusatz, Schweißparameter,...)!!!!.