Die Pflichten der Wirtschaftsakteuere im Rahmen der Marktüberwachung sind in der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und dem Marktüberwachungsgesetz (MüG).
siehe auch:
https://ce-engineering.de/category/eu-bi...g-eu-framework/Eine Meldung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann hier vorgenommen werden:
https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de