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#1260 - June 28, 2023 Rückrufaktionen B2B von Druckgeräten
MME72 Offline
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Hallo Zusammen,
kann mir bitte jemand sagen wie es bei einer Rückrufaktion von Druckgeräten (B2B) ablaufen muss? Ohne Zwischenfall.

Meldepflicht? Ja oder Nein?
Welche Behörde?
Auch den TÜV informieren?
Wo ist das laut Druckgeräterichtlinie geregelt?
Gilt bei B2B der Blueguid?

Vielen dank im Voraus.
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#1261 - June 28, 2023 Re: Rückrufaktionen B2B von Druckgeräten [Re: MME72]
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 264
Die Pflichten der Wirtschaftsakteuere im Rahmen der Marktüberwachung sind in der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und dem Marktüberwachungsgesetz (MüG).
siehe auch: https://ce-engineering.de/category/eu-bi...g-eu-framework/

Eine Meldung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann hier vorgenommen werden: https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de
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#1262 - June 28, 2023 Re: Rückrufaktionen B2B von Druckgeräten [Re: Die Redaktion]
MME72 Offline
Junior-Mitglied
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Vielen Dank :)
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Moderator:  Die Redaktion