Hallo zusammen,
vielen Dank für die prompte Antwort.
Die benannte Stelle die wir beauftragen, ist unseres Wissens nach, sowohl nach PED als auch nach PESR anerkannt.
Ihre Anmerkung verstehe ich so:
Trotz Übergangsfrist müssten wir zwei verschiedene Vorprüfungen
(1 x PED / 1x PESR) machen, sowie zwei Druck-Schlussprüfungen
(1 x PED / 1x PESR) und bekämen dann zwei CoC´s von unserer benannten Stelle.
Da stellt sich bei mir gerade die Frage nach der Sinnhaftigkeit der verlängerten Übergangsfrist. Wo ist da der Unterschied zu der nicht- Übergangsfrist?
Ich würde mich weiterhin über Antworten ihrerseits freuen.
Vielen Dank im voraus.
MfG
Tim