Für nichtdrucktragende Teile brauchen Werkstoffe kein Nachweis einer spezifischen Prüfungen. Nur für wichtige drucktragende Teile (Mäntel, Böden, ...) ist ein 3.1 EN 10204 notwendig.
Siehe hierzu DGRL Anhang I Punkt 4.3. Es gibt auch eine Leitlinie hierzu.