Hallo,
wir erweitern für einen Kunden ein bestehendes Rohrleitungsnetz (Kategorie 1). Dies bedeutet, dass wir die Versorgung für einen Neubau fertigen (Kategorie 1) und an das bestehende Rohrnetz anschließen.
Unser Druckgerät erhält eine Konformitätserklärung / CE-Kennzeichen.
Entsprechend der Leitlinie A-03 sind "Druckbehälter...an denen erhebliche Änderungen vorgenommen worden sind, die deren ursprüngliche Leistung, Zweck bzw. Art nach ihrer Inbetriebnahmeverändern, sind als neues Erzeugnis anzusehen..."
"Dies ist von Fall zu Fall zu bewerten"
Wenn ich eine so umfangreiche Baugruppe erweitere kann ich ja keine CE-Kennzeichnung für die gesamte Baugruppe erstellen. Oder bin ich tatsächlich dazu verpflichtet?
Schöne Grüße und besten Dank