Im Rahmen des Betriebs verfahrenstechnischer Anlagen in der chemischen Industrie sind wir regelmäßig mit der Instandsetzung von Rohrleitungen konfrontiert, die teilweise mehrere Jahrzehnte alt sind und dementsprechend nicht über die nach heutigem Stand der Rechtsvorschriften erforderliche Dokumentation verfügen (z.B. Risikoanalyse, Konformitätserklärungen, Betriebsanleitung, Elastizitätsnachweis, etc.). Aus technischer Sicht wäre es in der Regel möglich Teilabschnitte dieser Rohrleitungen im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. aufgrund von Korrosionsschäden) auszutauschen. Dazu würden die betroffenen Rohrleitungsabschnitte im Vorhinein vorgefertigt und dann entweder von Flansch zu Flansch (sofern vorhanden) oder aber durch Heraustrennen und Einschweißen ausgetauscht werden. Die dabei eingesetzten Rohrleitungsbauteile entsprechen dabei den heutigen Standards und Regelwerken und können dementsprechend von den zur damaligen Inverkehrbringung eingesetzten Bauteilen zum Teil abweichen, z.B. in Bezug auf Wandstärke o.ä.. Die ursprüngliche Verwendung, Bauart und Leistung dieser Rohrleitungen wird dabei jedoch nicht verändert und auch die auslegungsrelevanten verfahrenstechnischen Parameter (Druck, Temperatur, Durchflussstoff) bleiben gleich. Auf Basis welcher Rechtsvorschriften können derartige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden? Handelt es sich dabei um die Inverkehrbringung eines neuen Druckgerätes nach ProdSG / DGRL oder um eine Instandhaltung nach BetrSichV? Wenn es sich um zweiteres handelt, inwiefern wären Herstellerpflichten zu berücksichtigen?