Wenn die Bestellung mit spezifischer Prüfung d.h 3.1 EN 1024 + DGRL-Anforderungen hinsichtlich Hersteller-Qualifikationlautet, sollten man vertragskonform dieses auch erhalten, unabhängig ob dieses in der DGRL auch gefordert wird z. B. für "main bearing parts".
Ob dieses bestellt Halbzeug hinsichtlich Werkstoff und Abmessungen im Zertifizierungumfang enthalten ist, ist eine andere Frage (vielleicht ist das der Grund, den Hinweis im 3.1 Zertifikat wegzulassen).