Danke für die Antwort!
Also ergänzend muß ich sagen das es sich um einen Flare-Anschluß handelt. Deswegen der Innendurchmesser von 28,... mm desKunststoff-Ventils.
So glasklar ist mir das ehrlich gesagt nicht, denn die EN 6708 spricht von "indirektem Zusammenhang mit der [b]physikalischen Größe der [u]Bohrung[/u] ODER Außendurchmesser[/b]....."
Das liesse in diesem Fall doch beides zu: Bezug zum Außendurchmesser oder zur Bohrung!?
Klar, die DGRL sagt "eine numerische Größenbezeichnung, welche für alle Bauteile eines Rohrsystems benutzt wird, für die nicht der [b]Außendurchmesser oder die Gewindegröße[/b] angegeben werden; es handelt sich um eine gerundete Zahl, die als Nenngröße dient und nur näherungsweise mit den Fertigungsmaßen in Beziehung steht; die Nennweite wird durch DN, gefolgt von einer Zahl, ausgedrückt"..... Legt aber nicht detailliert fest, dass die DN aus dem Außendurchmesser oder der Gewindegröße abgeleitet werden muß.
Ich finde es offen gestanden etwas seltsam, das m.E. hier anscheinend keine ausreichend klaren Vorgaben zu existieren scheinen bezüglich:
- wer darf eine DN festlegen/bestimmen?
- wie muss die eine DN genau bestimmt werden wenn es keine (harmonisierte) EN gibt?
Immerhin kann letzten Endes daran die Fragestellung hängen, ob ein Produkt konform zur Richtlinie ist bzw. bewertet wurde, ob es eine CE-Kennzeichnung und eine EU Konformitätserklärung benötigt oder nicht!
Wobei natürlich die Aussage in der EN ISO 6708 "Diese Norm legt die [b]Definition von DN (Nennweite) bei Bauteilen von Rohrleitungen fest, die in Normen, die das DN-System verwenden[/b], festgelegt sind." dann im Zusammenhang mit der Leitlinie B-02 wahrscheinlich zum Egbnis führt, dass bzgl. der Kategorie-Bestimmung in den Diagrammen der Innendurchmesser in mm relevant ist. :-/