Statische Mischer bestehen aus einem Rohr mit Einbauten, das über zwei Flansche in eine bestehende Rohrleitung eingebaut wird.
Per Definition gem. Druckgeräterichtlinie handelt es sich dabei weder
- um ein „geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist“ (Definition für „Behälter“, Artikel 1 (2) 2.1.1),
- noch um ein „zur Durchleitung von Fluiden bestimmtes Leitungsbauteil“ (Definition für „Rohrleitung“, Artikel 1 (2) 2.1.2), da dieses Bauteil nicht nur zum Stofftransport sondern auch zur Mischung der Stoffe eingesetzt wird.
Muss die Einstufung von Statikmischern als „Behälter“ oder als „Rohrleitung“ erfolgen?