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#159 - April 05, 2006 Thermalölleitungen
Anonym
Nicht registriert

Die Beheizung eines Behäter soll mittels Thermalöl erfolgen (350°C / 10 bar)).
Über Zuführleitungen ( 1x Vor- und 1x Rücklaufleitung DN 150)werden die einzelnen Heizkreise des Behälters versorgt.
Frage:
Fallen diese Rohrleitungen unter Artikel 3 Absatz 3 (Auslegung nach guter Ingenieurpraxis)? Wenn nein, wie müssen sie dann betrachtet werden ?
hoch
#160 - April 07, 2006 Re: Thermalölleitungen
Anonym
Nicht registriert

Wärmeträgeröle werden der Fluidgruppe 1 zugeordnet (siehe Leitlinie 2/20).
Denmnach sind diese Leitungen nach Diagramm 8 einzustufen und somit trifft Art. 3 Abs. 3 zu (Auslegung und Herstellung nach SEP).
hoch


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