Zunächst prüfen ob ein einfacher Druckbehälter nach RL 87/404/EWG oder ein Druckgerät nach DGRL vorleigt. Falls nach DGRL, muss der Behälter zunächst nach der DGRL eingestuft werden. Dafür sind Angaben über das Fluid erforderlich (flüssig/gas, Fluidgruppe1/Fluidgruppe).
Aufgrund der Einstufung kann nach nach § 14 und 15 der BetrSichV z. B. die max Prüffrist sowie die erforderliche Prüfkompetenz ermittelt werden.