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#175 - April 21, 2009 Einstufung des Bauteiles
Tuetler Offline
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Hallo,
ich habe ein Bauteil, dass Betriebsdrücke von p= 0,1 bar(a) bis p= 1,4 bar(a) hat.
Gemäß Artikel 1 (2.2) wird ein Vakuum als Negativwert betrachtet und somit ist ein Delta von über 0,5 bar vorhanden.
Das Bauteil ist ein Übergangsstück einer Rohrleitung von Rund auf Eckig. Wird diese Bauteil gemäß Artikel 3 (1.3-b) und somit nach Diagramm 9 vom Anhang II als GIP eingestuft?
Wenn "nur" Überdrücke oberhalb p= 1,013 bar(a) betrachtet werden ist dieses Bauteil ohne DGRL zu betrachten?
Kann mir jemand dabei weiterhelfen?
Vielen Dank.
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#176 - April 21, 2009 Re: Einstufung des Bauteiles
Die Redaktion Offline
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Wie im Erwägungsgrund Nr. 4 der DGRL angegeben, weisen Druckgeräte mit einem Druck von höchstens 0,5 bar kein bedeutendes Risiko auf und sind somit von der DGRL ausgenommen.
Druckräume unterhalb Atmosphärendruck sind ggf. bei mehrräumigen Druckgeräten zu berücksichtigen (siehe auch Leitlinie 1/13).
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#177 - April 22, 2009 Re: Einstufung des Bauteiles
Tuetler Offline
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D.h. also, dass die DGRL bei Bauteilen mit einem druckbeaufschlagen Bereich (Einkammer-Teil) "nur" im Überdruck anzuwenden ist. Bauteile (Einkammer-Teil), die einen Druck haben der unterhalb des Atmosphärendrucks liegen fallen nicht unter die DGRL, obwohl das Delta größer als 0,5 bar ist (p= 0,1 bar(a)).
Ist dieses so korrekt?
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#178 - April 23, 2009 Re: Einstufung des Bauteiles
Die Redaktion Offline
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Noch einmal:
Die DGRL gilt nur für einen Druck von mehr als 0,5 bar.
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