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#176 - April 21, 2009 Re: Einstufung des Bauteiles
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Wie im Erwägungsgrund Nr. 4 der DGRL angegeben, weisen Druckgeräte mit einem Druck von höchstens 0,5 bar kein bedeutendes Risiko auf und sind somit von der DGRL ausgenommen.
Druckräume unterhalb Atmosphärendruck sind ggf. bei mehrräumigen Druckgeräten zu berücksichtigen (siehe auch Leitlinie 1/13).
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Einstufung des Bauteiles Tuetler April 21, 2009
Re: Einstufung des Bauteiles Die Redaktion April 21, 2009
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Re: Einstufung des Bauteiles Die Redaktion April 23, 2009

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