D.h. also, dass die DGRL bei Bauteilen mit einem druckbeaufschlagen Bereich (Einkammer-Teil) "nur" im Überdruck anzuwenden ist. Bauteile (Einkammer-Teil), die einen Druck haben der unterhalb des Atmosphärendrucks liegen fallen nicht unter die DGRL, obwohl das Delta größer als 0,5 bar ist (p= 0,1 bar(a)).
Ist dieses so korrekt?