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#197 - October 21, 2008 Bauteilprüfung von Kompensatoren bei Wärmetauschern nach Kat. IV Modul G
Tim1010 Offline
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Ort: Neuss
Wir haben einen Wärmetauscher Kat. IV Modul G welcher Aufgrund hoher Wärmespannung mit einem Edelstahl Kompensator ausgestattet ist. Wir sind Hersteller des Wärmetauschers und kaufen den Kompesator extern ein.

Folgender Frage steht im Raum:
Benötigen wir für die Abnahme nach Modul G eine BAUTEILPRÜFUNG des Kompensators des Kompensatorlieferanten?
Wenn ja, wo in der DGRL steht ein solcher Hinweis? Bisher konnte ich leider nichts finden.

Freue mich über jede Antwort.

Gruß
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#198 - October 22, 2008 Re: Bauteilprüfung von Kompensatoren bei Wärmetauschern nach Kat. IV Modul G
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 264
Die Druckgeräterichtlinie kennt den Begriff der "Bauteilprüfung" nicht.
Ein Kompensator ist ein Bauteil eines Druckgerätes und kein eigenständiges druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der DGRL. Der Hersteller des Wärmetauschers kannd aher unter seiner Verantwortung bei einem externen Kompensatorhersteller den Kompensator herstellen lassen. Dabei muss der Wärmetauscherhersteller alle notwendigen Nachweise (Fertigungsverfahren, NDE, Wärmebehandlung usw,) festlegen und auch einfordern.
Eine separate Abnahme durch eine benannte Stelle ist nicht erforderlich.

siehe auch Leitlinie 1/9, 1/22, 4/9, 6/3, 7/19
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