Die Druckgeräterichtlinie kennt den Begriff der "Bauteilprüfung" nicht.
Ein Kompensator ist ein Bauteil eines Druckgerätes und kein eigenständiges druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der DGRL. Der Hersteller des Wärmetauschers kannd aher unter seiner Verantwortung bei einem externen Kompensatorhersteller den Kompensator herstellen lassen. Dabei muss der Wärmetauscherhersteller alle notwendigen Nachweise (Fertigungsverfahren, NDE, Wärmebehandlung usw,) festlegen und auch einfordern.
Eine separate Abnahme durch eine benannte Stelle ist nicht erforderlich.
siehe auch Leitlinie 1/9, 1/22, 4/9, 6/3, 7/19