Aus der Fragestellung kann man nicht eindeutig erkennen, ob die Abnahme des Druckgerätes den U-Stamp nach ASME Section VIII Div.1 mit einschließt.
Die Verantwortung für das komplette Druckgerät hat der Druckgerätehersteller. Dies gilt sowohl für den ASME Code als auch für die DGRL. Er trägt somit die Verantwortung, seine Zukaufteile entsprechend seinen angewandten Regelwerken so zu beschaffen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Dies schließt auch ein, dass er von seinen Unterlieferanten entsprechende Nachweise über durchgeführte Prüfungen oder Herstellungsprozesse einfordert.