Eine weitere Prüfung vor Inbetriebnahme kann ganz entfallen, wenn das Druckgerät als verwendungsfertiges Druckgerät das ohne Bezug auf den Aufstellungsort in Verkehr gebracht wird z. B. eine fahrbare Kompressoranlage und die Prüfung vor Inbetriebnahme an einem Muster durch eine ZÜS durchgeführt wurde. Voraussetzung ist aber, dass das P*V-Produkt nicht mehr als 1000 bar*Liter beträgt.
(siehe hierzu Anhang 5 Nr. 25 der BetrSichV und C14.4 der Leitlinien)