Nach § 15 (7) sind Tauchflaschen einer wiederkehrenden Prüfung nach 2,5 Jahren (äußere Prüfung etc.) und nach 5,0 Jahren einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen. Wie kennzeichnet eine zugelassene Überwachungsstelle diese Prüfungen um zu erkennen, wann welche Prüfung erfolgte?
Nach meinen Informationen soll bei der inneren Prüfung ein "I" und bei der Festigkeitsprüfung ein "F" neben dem Stempel eingeschlagen werden. Ist das offiziell? Falls ja, wo ist das festgeschrieben?
Danke für Hinweise im voraus!
Hubertus Bartmann