Selbstverständlich gehört die Lieferspezifikation (EN-Norm, ASTM) mit auf dem Materialnachweis, da unter der gleichen Werkstoffbezeichnung auch unterschiedliche Lieferformen existieren, wenn beide erfüllt sein müssen, dann auch beide.
Die Anforderungen in vergleichbaren Lieferspezifikationen können gering abweichen (Analyse, mechanische technologische Werte, Prüfumfang).
Falls beide Lieferspezifikationen bescheinigt werden, müssen auch beide erfüllt sein.