Hallo zusammen,
in der aktuellen Version der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 902 [Nr. 43])
wird in der Anlage Tabelle 2 für "Arbeitsmittel die Gase und Dämpfe mit gefährlichen Eigenschaften enthalten" eine jährliche Dichtheitsprüfung empfohlen.
Nun zu meiner Frage: Wird dieser Dichtheitsprüfung mit einer Sicht- und Sinneskontrolle durch das Anlagenpersonal beim regelmäßigen Rundgang genüge getan?
Also sehen, hören, riechen von Undichtigkeiten.
Oder muss eine explizite Dichtheitsprüfung z.B. mit Stickstoff und Abseifen durchgeführt werden?
Vielen Dank im Voraus für ihre Meinungen.
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