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#985 - January 12, 2015 Wiederkehrende Prüfung von Kryobehältern!
STBvital Offline
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Beiträge: 1
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand beim Thema wiederkehrende Prüfung von Kryobehältern (Größen 20 Liter - 45 Liter Flüssigsauerstoff, UN 1073) helfen. Denke nicht, dass die BetrSichV Prüfgrundlage ist, sondern das ADR, Die Vorgaben im ADR 2015 lauten:

6.2.1.6.3 Druckentlastungseinrichtungen von verschlossenen Kryobehältern müssen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden.

6.2.3.5.2 Verschlossene Kryobehälter müssen innerhalb der in Unterabschnitt 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P203 (8)b)festgelegten Fristen wie folgt wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden: a)...und b)...(u.a. Dichtigkeitsprüfung)

In P203 (8)b)steht, dass die Druckentlastungseinrichtungen (nach 6.2.1.6.3) alle 5 Jahre geprüft werden müssen und die Prüfung nach 6.2.3.5.2 spätestens nach 10 Jahren zu erfolgen hat. Das ist alles soweit klar, nun der Knackpunkt:

Wer darf oder muss diese Prüfungen durchführen (zugelassene Überwachungsstelle TÜV o.ä., befähigte Person, sachkundige Person??? Es fehlt an diesen Stellen die Angabe dazu. Meines Wissens sollte das Kapitel 6.2.3.5.2 bei der ADR Änderung 2015 um diesen wichtigen Punkt ergänzt werden, ist aber nicht passiert.

Zur wiederkehrenden Prüfung steht im ADR noch etwas unter 1.8.7.5.1, dort steht die entsprechende Stelle muss...Was ist die entsprechende Stelle???

Unter 6.2.3.6.1 steht eine Tabelle, welche entsprechende Stelle bei welchem Verfahren (z.B. wiederkehrende Prüfung)die Prüfung durchführen darf. In diesem Fall wäre es Xa oder Xb oder IS. Ich weiß aber nicht, ob diese Tabelle maßgebend ist, weil das Kapitel "Zulassung von Druckgefäßen" heißt.

Wer kann mir helfen? Das Wichtigste ist, wer muss die wiederkehrenden Prüfungen (5 Jahresprüfung Druckentlastungseinrichtungen/10 Jahres Prüfung (u.a. Dichtigkeitsprüfung)von Kryobehältern durchführen. Die Kryobehälter haben übrigens einen Inhalt von 20 bis 45 Liter Flüssigsauerstoff (ca 1,4 bar Betriebsdruck). Ich bin für jeden Kommentar dankbar. MfG aus Bremen
hoch
#1026 - January 04, 2016 Re: Wiederkehrende Prüfung von Kryobehältern! [Re: STBvital]
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 264
Entsprechende Stellen, sind gemäß der Richtlinie 2010/35/EU durch die nationalen Stellen (DAkkS) zu akkreditieren und anschließend an die EU zu notifizieren (ZLS).

Die benannten Stellen für die Konformitätsbewertung und auch für wiederkehrenden Prüfungen sind unter nachstehender Webadresse zu finden:
http://ec.europa.eu/growth/tools-databas...p;dir_id=141121



Bearbeitet von Die Redaktion (January 04, 2016)
hoch
#1117 - August 27, 2017 Re: Wiederkehrende Prüfung von Kryobehältern! [Re: Die Redaktion]
ibko01 Offline
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Lt. BetrSichV §15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen: Abs. (3) …..Darüber hinaus können alle Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen, die nicht die Bauart oder die Betriebsweise einer überwachungsbedürftigen Anlage betreffen, von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden…….
Lt. TRBS 1201 Teil 2 Pkt. 3.4.2.1.2:Als Änderung gilt auch jede Instandsetzung, welche die Sicherheit der Anlage beeinflusst.
FRAGEN:
a) Was ist eine prüfpflichtige Änderung? Wie definiert?
b) Welche Änderungen gibt es, die nicht die Bauart oder Betriebsweise beeinflussen?
c) Welche Instandsetzungen beeinflussen nicht die Sicherheit der Anlage?
Danke im Voraus.
hoch


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