Hallo zusammen,
hätte da mal ne Frage....
Ich würde in unsere Konformitätserklärung gerne die Bewertung nach Modul D bzw. D1 aufnehmen, obwohl das Produkt unter Art. 3 Abs.3 fällt bzw. einer Prüfung nach Modul B unterziehen. Das CE Kennzeichen erhält das Produkt über die ATEX Richtlinie.
Was meint Ihr dazu.
Gruß
Bearbeitet von AndyR (March 17, 2015)