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#995 - March 17, 2015 Bauteil Art.3 Abs.3 Prüfung nach Modul D/D1 o. B
AndyR Offline
Junior-Mitglied
Registriert: March 17, 2015
Beiträge: 1
Hallo zusammen,

hätte da mal ne Frage....
Ich würde in unsere Konformitätserklärung gerne die Bewertung nach Modul D bzw. D1 aufnehmen, obwohl das Produkt unter Art. 3 Abs.3 fällt bzw. einer Prüfung nach Modul B unterziehen. Das CE Kennzeichen erhält das Produkt über die ATEX Richtlinie.

Was meint Ihr dazu.

Gruß


Bearbeitet von AndyR (March 17, 2015)
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#998 - April 11, 2015 Re: Bauteil Art.3 Abs.3 Prüfung nach Modul D/D1 o. B [Re: AndyR]
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 264
Das Modul D beinhaltet auch die Anbringung der CE Kennzeichnungen und das Ausstellen der Konformitätserklärung.
Dies ist für Druckgeräte, die unter Art. 3 Abs. 3 fallen nicht zulässig.

Insofern ist die Angabe des Moduls D nach der DGRL nicht zulässig.
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Moderator:  Die Redaktion