Leitlinie 6/1 |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
Herausgeber: |
Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012 |
Leitlinie zu:
zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG „Kennzeichnung nach ProdSG und ProdSVen"
Sachverhalt:
Sowohl § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG als auch einige Verordnungen zum ProdSG (ProdSVen) sehen die Angabe der Herstellerdaten auf Verbraucherprodukten vor.
Frage:
Welche Vorschrift ist maßgeblich?
Antwort:
Die Kennzeichnungsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG gelten, soweit die ProdSVen nicht mindestens gleichwertige Regelungen vorsehen.